Glückwunsch Marion!
Donnertag der 14.12.2023 wird unserer Marion wohl
noch lange in Erinnerung bleiben, der Tag ihrer letzten Prüfungen zur Fahrlehrerin.
Als Fahrlehrerin bzw. Fahrlehrer in Ausbildung müssen insgesamt fünf Prüfungen bestanden werden.
Eine Fahrprüfung, eine mündliche Prüfung, eine schriftliche Prüfung und zu guter Letzt in der Durchführung einer Theorie- und Fahrstunde.
Von Links: Burkhard Marten, Leiter der Fahrlehrerausbildungsstätte BAZ-Kepp Hagen,
Fahrlehrerin Marion Alkan, Uwe Hoh, Ausbildungsfahrlehrer der Fahrschule im MWZ Is./Letmathe
Nachdem die Prüfungskommission der Bezirksregierung Detmold Marions fahrpraktischen Unterricht mit einer Dauer von 45 Minuten begutachtet hatte, folgte eine Theorieeinheit von ebenfalls 45 Minuten, zum Thema "Grundregeln der Vorfahrt".
Im Anschluss begann das Warten, während sich das Team der Prüfungskommission zur Beratung zurückzog. Lange Warten mussten alle beteiligten nicht, bis das Ergebnis der Kommission bekannt gegeben wurde. BESTANDEN!
Die Freude und Erleichterung spiegelten sich in ein paar kleinen Tränchen wieder, insgesamt lagen 14 Monate der Ausbildung hinter ihr.
Ein großer Dank geht dabei auch an die Fahrlehrerfachschule BAZ-Kepp in Hagen. Der Leiter der Fahrlehrerausbildungsstätte, Herr Burkhard Marten, ließ es sich nicht nehmen gemeinsam mit uns zu warten, um als einer der Ersten gratulieren zu können.
Jetzt heißt es für Marion erst einmal zur Ruhe kommen, um die freien Tage mit ihrer Familie genießen zu können.
Von unserer Seite bleibt nur zu sagen, ein großes Danke an Marions Familie, die sie auf ihren Weg stets unterstützt hat.
Zeichen 343 – Kurvenmarkierung für Zweirad Fahrende
Unsere Nachbarland Österreich macht es vor, durch besondere Fahrbahnmarkierungen für Motorradfahrer sanken deutlich die kurvenbedingten Unfallzahlen.
Ein weiterer positiver Nebeneffekt, aufgrund des Nudge-Effekts kann auch der so gennannte Motorradlärm abnehmen.
Die Entscheidung des BMDV (Bundesministerium für Digitales und Verkehr), die im Verkehrsblatt 22/2022 bekannt gegeben wurde, in einem Modellversuch neue Fahrbahnmarkierungen für Motorradfahrer zu erproben, kann nur begrüßt werden.
Die Ellipsen in der Kurve zeigen den optimalen Abstand in den Linkskurven
Bild: Kuratorium für Verkehrssicherheit / Martin Winkelbauer
Eines vorweg, gerade im öffentlichen Straßenverkehr gibt es nicht die eine Blaupause, nicht die eine Musterlösung, die für alle Kurven gilt. Anders auf einer Rennstrecke, dort lerne ich Runde für Runde die optimale Linie usw. kennen, diese Möglichkeit hat man auf der Straße nicht. Okay, man kann natürlich gefühlt 100-mal nacheinander rauf und runter die gleiche Kurvige strecke fahren, bis das Selbstwertgefühl endlich gesteigert, und der Egofuzzi befriedigt ist.
Unbedingt besser macht es den Motorradfahrer aber nicht.
Davon abgesehen trägt diese Fraktion ihren Teil dazu bei, das wir Motorradfahrer durchaus als störende Verkehrsteilnehmer
wahrgenommen werden. Fragt doch mal betroffene Anwohner beliebter Strecken was die von der Idee, die öffentliche Straße gerade am Wochenende als Trainingsstrecke zu nutzen, halten. Deren Egofuzzi mutiert mittlerweile zu einem Aggrogeschöpf mit flitschenden Zähnen.
Aber ich möchte nicht zu weit abschweifen.
Wie geschrieben, es gibt keine Musterlösung für das Kurvenfahren, was aber für viele von uns das berühmte Salz in der Suppe ist. Die Entscheidung des BMDV kann wiederum für viele Motorradfahrer ein guter Wegweiser durch die Kurve sein. Also zumindest doch eine kleine Blaupause für die entsprechende Kurve.
Im entsprechenden Verkehrsblatt heißt es dazu:
Auf Motorradstrecken, die durch eine Vielzahl von Serpentinen und enge, unübersichtliche Kurven geprägt sind, sind Motorradunfälle durch Zusammenstöße mit dem Gegenverkehr möglich. Diese können auf die Verhaltensweise von Motorrad Fahrenden zurückzuführen sein, Kurven zu schneiden oder sich derart in die Kurve „zu legen", dass Kopf und Oberkörper in die Gegenfahrbahn ragen.
Diesem Verhalten könnte durch die Vorgabe einer konfliktfreien Linienführung insbesondere für Motorrad Fahrende entgegengewirkt werden. Durch die Anbringung von Markierungen sollen diese dazu angehalten werden, Kurven nicht zu schneiden, sondern eine vom Mittelstreifen entfernte sichere Kurvenlinie zu wählen.
Uns sind zwei weitere Studien bekannt. Eine Studie von Dr. Klaus Bauer (Rechtsmedizin Unfallforschung) der Ludwig-Maximilian-Universität München die Belegt, dass 45% der tödlichen Alleinunfälle auf das Konto einer “Schräglagenangst“ während der Kurvenfahrt gehen. Keiner der Verunglückten hatte mehr als 20 Grad Schräglage.
Als zweites möchte ich kurz aus dem Bericht Schräglagenangst der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast) aus 2021 zitieren. Nach den Fahrstudien in Würzburg und Dresden konnte festgestellt werden, dass ca. 75 % der gefahrenen Schräglagen sich deutlich unter 25 Grad befanden. Zusammenfassend wurde am Ende des Projekts die Existenz einer Schräglagenschwelle bei Motorradfahrern bestätigt.
Ein typischer Unfallablauf wurde wie folgt beschrieben:
„Der Motorradfahrer verlässt aufgrund subjektiv zu hoher Geschwindigkeit und zu geringer Schräglage oder schlecht durchgeführter Bremsung seine Fahrspur tangential (meist im Bereich des Kurvenscheitels) und kollidiert entweder mit
dem Gegenverkehr oder einem harten Gegenstand am Straßenrand (z. B. einem Baum oder Verkehrsschild).
30 % der Motorradfahrer versuchten ihre subjektiv zu hohe Geschwindigkeit durch ein Bremsmanöver zu reduzieren.
Dabei bremsten sie entweder schockartig bis über die Blockiergrenze und stürzten oder konnten das auftretende Aufstellmoment nicht kompensieren und verließen ihre Fahrspur [sic]. Die restlichen 70 % zeigten keine Reaktion vor Verlassen ihrer Fahrspur [sic].“ (BAUER, 2014, S.124)
Hier noch ein paar Fakten aus Österreich zusammengefasst
Bereits im Jahr 2016 wurden an acht ausgewählten Stellen im österreichischen Landes- und Bundesstraßennetz auf der Fahrbahn Sondermarkierungen (Ellipsen- bzw. Balkenmarkierungen) zur Beeinflussung der Wahl von Kurvenfahrlinien
durch Motorradfahrende aufgebracht.
Die Gesamtzahl der Motorradunfälle mit Personenschaden an sämtlichen 8 Stellen mit den aufgebrachten Sondermarkierungen führte zu einem Rückgang von rund 42%.
Was die Fahrlinien betrifft, so wurde in der Gesamtbetrachtung aller Kurven bereits bei der im Jahr 2016 durchgeführten Untersuchung eine signifikante Verlagerung der Fahrlinien der Motorradfahrenden im Kurvenscheitel nach Aufbringung der Markierungen von der Innenseite des Fahrstreifens nach außen festgestellt.
Dieser Trend setzte sich mittelfristig in allen mit Sondermarkierungen versehenen Kurven fort. Bei der 2020 durchgeführten Untersuchung fuhren wiederum signifikant mehr Motorradfahrende im gewünschten Fahrstreifenbereich (rund 68%) als bei der Nachher-Erhebung 2016 (rund 53%).
In einer Gesamtbetrachtung kann festgestellt werden, dass sich die Gesamtzahl der Unfälle in den betrachteten Kurvenbereichen nach Aufbringung der Markierungen verringert hat.
(Quelle: KFV - SICHER LEBEN. BAND 30 SONDERMARKIERUNGEN MOTORRADVERKEHR, Evaluierung, Wien, 2021.)
Bilder aus der Studie zeigen auch die Variante mit Balken, die eine sichere Spur signalisieren.
Bild: Kuratorium für Verkehrssicherheit / Martin Winkelbauer
Da es in der Deutschen Straßenverkehrsordnung diese Markierungen noch nicht gibt, musste diese natürlich erst erprobt werden. Dazu wurde eine Strecke auf der L 128 im Landkreis Düren festgelegt, da hier ein bestimmter Streckenabschnitt seit vielen Jahren ein Häufungspunkt für schwere Motorradunfälle darstellt.
Dazu findet man im Verkehrsblatt folgende Erläuterung:
Die Markierung richtet sich an Zweirad Fahrende. Sie hebt die für eine sichere Kurvendurchfahrt empfohlene Fahrlinie hervor. Zweirad Fahrenden wird empfohlen, rechts von der Kurvenmarkierung für Zweirad Fahrende zu fahren und diese auch nicht teilweise zu überfahren. Im Kreis Düren kommt zusätzlich zur Markierung noch eine Beschilderung für den Versuch.
Bild: Kreis Düren
Die Sache mit dem Grip
Um zu verhindern, dass Motorradfahrer beim Überfahren der Markierung in Schräglage wegrutschen bzw. stürzen, muss beim Anbringen der neuen Markierung darauf geachtet werden, dass die Griffigkeit der Markierung nicht geringer ist als die Griffigkeit der umgebenden Fahrbahnoberfläche.
Dies geht schon aus dem § 2 Ausführung von Bodenmarkierungen im Abs 3 der BoMaVO hervor:
(3) Bodenmarkierungen müssen einen Reibungsbeiwert haben, der annähernd dem der betreffenden Fahrbahn entspricht.
Diese Verordnung ist bereits am 1. Januar 1996 in Kraft getreten.
Balkenmarkierung © Martin Winkelbauer
Beschilderung
Bevor es in die markierte Kurve geht, wird dies natürlich auf der Zufahrt entsprechend ausgeschildert. Überraschend kann die Durchfahrt also niemanden. Der Motorradfahrer kann sich entsprechend mit seinem Fahrverhalten darauf einstellen, die einzige Gefahr sehe ich hier in dem Fahrer selbst.
Nachdem wir uns umfassend mit dem Projekt befasst haben ist es wenig nachvollziehbar, weshalb es gerade in den sozialen Medien so viel Shitstorm gibt. Was ist falsch daran etwas zu testen, was Unfälle verhindert?
Immer werden die Fahrbahnmarkierungen als eine mögliche Unfallursache angeführt, dabei sind heutige Bodenmarkierungen bisweilen sogar griffiger sind als der sie umgebende Asphalt.
Trotzdem scheint es im Bewusstsein der Motorradfahrenden tief verwurzelt zu sein, dass Bodenmarkierungen rutschig sind.
Ja, bei Nässe ist der Reibwert auf Fahrbahnmarkierungen nicht mehr ganz so hoch, genauso wie auf Beton, Asphalt oder Pflaster. Und was tun wir, richtig, wir passen unsere Fahrweise an und Markierungen versuchen wir zu vermeiden.
Dieses Fahrverhalten wiederum ist ja grundsätzlich bei der Kurvenmarkierung gewünscht!
Schwer zu verstehen und umzusetzen ist das nicht und Platz ist selbst für eine 30 Grad Schräglage ausreichend.
Beim Nichtgelingen würde ich den Rat geben, mal an der Blickführung zu arbeiten.
Wie heißt der alte Fahrlehrerspruch, guckst Du scheiße, fährst du scheiße.
Der Nudge – Effekt und der Motorradlärm
Kurz zum Nudge Effekt:
Nudging bedeutet übersetzt so viel wie „Anstoßen” oder „Anstupsen”. Seinen Ursprung hat der Begriff aus dem Bereich der Verhaltensökonomie. Er beschreibt die subtile Beeinflussung von Menschen, um diese dazu zu bewegen, bestimmte Handlungen zu vollziehen oder bestimmte Entscheidungen zu treffen.
Quelle:hellodesign.de
Ich bezeichne es gerne als Psychobremsentrick, die aufgebrachten Kreise nimmt der Kopf des Motorradfahrers u.U. als eine Art Fahrbahnverengung oder auch Trichter war. Das ist sogar mittlerweile wissenschaftlich untersucht worden.
Die Psychobremsen haben tatsächlich eine Geschwindigkeitsreduzierung gebracht, im Schnitt 5 km/h bis 7 km/h.
Das ist beim ersten Lesen vielleicht nicht viel, kann aber über Unfall oder Nicht-Unfall entscheiden.
Man kann also es so darlegen, der Nudge-Effekt ist ein optischer Impuls, der zu einer klugen Entscheidung anstößt, ohne dass dies die Angestoßenen bemerken.
Der Bereich von 4 km/h bis 7 km/h wird bei uns als Schrittgeschwindigkeit definiert, und wir alle wissen, dass 5 km/h bis 7 km/h weniger sich auf den Klang des Motorrades auswirken.
Die Motordrehzahl sinkt, sowie die Rollgeräusche und die “hohe Rauheit“ des Motorensounds, der von betroffenen Anwohnern der Hotspots oft als belästigend empfunden wird.
Da sind wir nun im Bereich der Psychoakustik, und da muss ich gestehen sind meine Kenntnisse sehr gering.
Aber wir werden das im kommenden Jahr testen, um wieviel dB(A) die Lautstärke sinkt, und vor allem wie das Motorrad dann von Klang her wahrgenommen wird.
Zum Schluss bleibt zu sagen, wir haben alle eine Meinung zu dem Thema. Eine Meinung ist weder gut noch schlecht, es ist nur eine Meinung. Sie entsteht aus Erfahrungen, Emotionen, Vorstellungen oder Sinneseindrücken.
Aber Fakten sind etwas anderes und die Fakten geben dem Projekt erst einmal Recht. Zumindest das Recht auf diese Testphase. In unseren Nachbarländern Luxemburg (seit 2018) und in der Schweiz (seit 2021) laufen ebenfalls Projekte mit Markierungen, entweder in Ellipsen oder Balkenform. In ersten Ergebnissen konnten auch hier die Unfallzahlen gesenkt werden.
Eine kleine Spitze in Richtung der radikalen Motorradgegner kann ich mir aber dennoch nicht nehmen lassen:
Hass ist keine Meinung!
Zum Informieren hier der Link zum Fahrlehrerverband Baden Württemberg:
https://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/ausgaben-2023/februar-2023/2023-02-88-modellversuch-in-nrw-neue-kurvenmarkierung-fuer-motorradfahrer.html
Radio MK besucht uns in Letmathe.
Hintergrund ist die angedachte Führerscheinreform des EU-Parlaments. Geplant ist, dass Führerscheinbesitzer ab einem Alter von 70 Jahren regelmäßig dazu verpflichtet werden sollen, ihre Fahrtauglichkeit unter Beweis zu stellen.
Ziel dieser und weiterer Maßnahmen ist es, die Zahl der Verkehrstoten zu reduzieren.
Die Pflicht zur Fahrtauglichkeits-Prüfung ab 70 Jahren soll in allen Mitgliedsländern gelten, und alle fünf Jahre absolviert werden.
Radio MK Reporter Thomas Ploeger stellte sich zum Test mal der Herausforderung einer Fahrtauglichkeits-Prüfung, 43 Jahre nach seiner Fahrprüfung. Es gab einen schriftlichen Test in Form eines Fragebogens und eine Überprüfungsfahrt. Das Ergebnis war gar nicht so schlecht.
Im Fragebogen waren es 26 Fehlerpunkte, bei erlaubten 10 Fehlerpunkten wäre mit dem Ergebnis durchgefallen, aber so aus dem "Stand" heraus kein schlechtes Ergebnis.
Bei der Überprüfungsfahrt galten die Richtlinien einer Fahrprüfung. Ja, auch hier wurden aus der täglichen "Fahrroutine" heraus kleinere Fehler gemacht, mit der man eine Fahrprüfung nach heutigen Prüfungsrichtlinien nicht bestanden hätte.
Dennoch war aber alles im grünen Bereich. Mal die Hand aufs Herz, wer denkt denn noch jedes Mal an den Schulterblick oder daran, sich zum links abbiegen am Ende einer Einbahnstraße links einzuordnen?
Jedenfalls hat uns dieses kleine Experiment viel Spaß gemacht und vielen Dank an Radio MK.
Kurz zum Schluss, aus Deutschland gibt es Widerstand gegen die Pläne der EU, der ADAC hat sich in diesem Punkt schon ganz deutlich positioniert.
Ich bin auch der Ansicht, dass das hier andere Lösungen gefunden werden müssen.
Ich könnte mir vorstellen, mit der Möglichkeit von so genannten Schlüsselzahlen zu arbeiten. Auf jeden Fall muss gerade in ländlichen Regionen die Mobilität älterer Menschen erhalten bleiben und wir sollten vielleicht abwarten, was die Entwicklung von weiteren Assistenzsystemen im Fahrzeug alles möglich macht.
Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Ein nicht ganz neues, aber noch eher selten aufgestelltes Verkehrszeichen hat schon an einigen Orten für reichlich Diskussionen gesorgt.
Bei dem Verkehrszeichen 277.1 dürfen mehrspurige Fahrzeuge, z.B. Autos oder Krafträder mit Beiwagen, einspurige Fahrzeuge nicht überholen. Dazu zählen neben motorisierten Zweirädern eben auch Fahrräder, dadurch sollen schwächere Verkehrsteilnehmer etwas mehr geschützt werden.
Wer sich trotz des Verbots dazu genötigt fühlt zu überholen, der muss mit 70 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Für einspurige Fahrzeuge gilt das Überholverbot im Übrigen nicht.
Im Raum Iserlohn haben wir das Verkehrszeichen noch nicht entdeckt, allerdings ist es durchaus vorstellbar, dass aufgrund der Zunahme des Radverkehrs in Zukunft mit diesen Verkehrszeichen zu rechnen ist.
Hier möchten wir das Radverkehrskonzept der Stadt Iserlohn nicht unerwähnt lassen, welches 2017 vorgestellt und bis 2030 ca.135 Einzelmaßnahmen beinhaltet. In dem Konzept selbst ist das VZ 277.1 nicht aufgeführt, allerdings gab es 2017 dieses Verkehrszeichen noch nicht.
Also mal abwarten, welche Planungen seitens der Stadt in Verbindung mit dem ADFC Iserlohn noch entstehen.
Zum Schluss möchten wir noch kurz erwähnen, dass in der StVO mittlerweile der Mindestabstand zum Überholen von Fahrrädern, Fußgängern oder Elektrokleinstfahrzeugen fest vorgeschrieben ist. Dieser beträgt 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts.
Rechts vor Links an der Einbahnstraße
Hupen bringt nichts!
Ein Fahrschüler beachtet an einer Einbahnstraße, die für Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung frei gegeben ist, rechts vor links. Entsprechend langsam nähert er sich, und schon muss der Verkehrsteilnehmer hinter dem Fahrschulauto natürlich Hupen. Hauptsache Hupen, ohne Sinn und Verstand. Warum? Weil wir es richtig machen?
Ein Radfahrer kommt aus der Einbahnstraße – entgegen der Fahrtrichtung, weil die Einbahnstraße für ihn in beide Richtungen freigegeben ist. Gilt jetzt auch rechts vor links?
Dieser Frage gehen wir auf den Grund.
In Einbahnstraßen wird Radfahrern häufig erlaubt, entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu fahren.
Wie sieht es aber in einem solchen Fall mit der Rechts-vor-links-Regelung am Ende der Einbahnstraße aus? Muss jetzt der kreuzende Autofahrer dem Radfahrer, der dann von rechts entgegengesetzt aus der Einbahnstraße kommt, etwa Vorfahrt gewähren?
Wenn eine Einbahnstraße mit einem Zusatzzeichen (VZ 1000-32) für die Radfahrer in beide Richtungen frei gegeben wurde, muss der Autofahrer nicht nur im weiteren Verlauf der Einbahnstraße, sondern auch beim Einbiegen in die Einbahnstraße auf Radfahrer, die entgegen der Fahrtrichtung fahren dürfen, achten.
Ein Radfahrer, der in entgegengesetzter Richtung aus einer Einbahnstraße kommen darf, muss am Ende natürlich den von rechts kommendem Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt gewähren, wenn kein Verkehrszeichen etwas anderes regelt.
Zum anderen bedeutet dies, zum Beispiel für einen Autofahrer, er muss dem von rechts in Gegenrichtung aus einer Einbahnstraße kommenden Radfahrer nach der Regel 'rechts vor links' Vorfahrt gewähren.
Zusammengefasst, bei einer freigegebenen Einbahnstraße gilt der Grundsatz aus Paragraph 8, Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO), dass Vorfahrt hat, wer von rechts kommt.
Daher werden unsere Fahrschüler sich auch weiterhin mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit solch einer Einbahnstraße nähern, und das Hupen nehmen wir einfach mal als Kompliment.
Rechts vor links Regelung
Es ist sehr häufig zu beobachten das Autofahrer, die aus der Straße "Zum Volksgarten" (aus Richtung Edeka Nowak) kommen, mal einfach so "durchziehen". Völlig egal, ob andere Verkehrsteilnehmer die Overwegstraße in Richtung Einbanhstraßeregelung "Zum Volksgarten" befahren.
Wie kommen diese Verkehrsteilnehmer auf die Idee, sie hätten trotz der deutlich abgesenkten Bordsteinkannte Vorfahrt?
Gemäß § 10 StVO müssen auch Fahrer, die einen abgesenkten Bordstein passieren, um in den fließenden Verkehr einzubiegen, auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen.
Dies verhindert, dass die Rechts-vor-links-Regelung beim Überfahren eines abgesenkten Bordsteins zum Tragen kommt.
Für Autofahrer bedeutet das: Es gilt nicht rechts vor links, wenn ein abgesenkter Bordstein überfahren wird.
Der betroffene Fahrer ist hingegen wartepflichtig und darf erst ausfahren, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden können.
Wir schulen unsere Fahrschüler an dieser Ecke dahingehend, sehr aufmerksam zu sein, und mit Fehlern anderer zu rechnen
Durchfallquote in den Führerscheinprüfungen zu hoch!
Das war ein Thema, welches in der letzten Woche seinen Weg durch die Presselandschaft fand.
An dieser Stelle noch einmal ein Dankeschön an unseren Lokalsender Radio MK für das kleine Interview mit uns.
Leider konnte nur ein kurzer Ausschnitt gesendet werden, dies war leider der Nachrichtenzeit geschuldet.
Der TÜV – Verband hatte bekannt gegeben, dass im letzten Jahr für den Führerschein der Klasse B
37 Prozent der Theorieprüfungen und 43 Prozent der praktischen Prüfungen nicht bestanden wurden.
Diese Angaben waren auf der Seite des mdr / Das Erste nachzulesen.
Einige der angeführten Gründe, wie ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und die Zunahme von Regelungen waren für uns ebenso nachvollziehbar, wie die gestiegenen Anforderungen an eine Fahrprüfung. Die Prüfungszeiten selbst wurden spürbar verlängert, allein in der Führerscheinklasse A1 von 45 Minuten auf 70 Minuten.
Als Fahrschule müssen wir diesen Anforderungen in der Ausbildung nachkommen, und hier muss auch der Kunde Fahrschüler / Eltern sich klar darüber werden, das der Führerschein leider nicht mehr für 1500 € zu bekommen ist. Selbst als eine der günstigeren Fahrschulen im Raum Letmathe spüren wir nicht, dass sich über die Kosten ausreichend informiert wird.
Wir haben natürlich auch unsere eigenen Erfahrungen gemacht und für uns erkannt, dass Gründe wie Prüfungs- oder Versagensängste, erhöhte Alltagsanfordrungen und der damit verbundene Stress, sowie auch die übermäßige Nutzung der sozialen Medien eine nicht geringe Rolle in der Fahrschülerausbildung spielen.
Gerade diese Gründe haben uns dazu bewegt, eine Ausbildung zum zertifizierten Mentaltrainer abzuschließen.
Wir arbeiten mit dem Fahrschüler auf Augenhöhe, es gilt Ängste zu erkennen, Stress zu vermeiden und eine digitale Resilienz zu entwickeln.
Der Weg zum Ziel soll dem Fahrschüler bereits Spaß bereiten, um mit der Hilfe des von uns entwickelten „CarCoaching“ Konzeptes gestärkt in die Fahrprüfung zu gehen.
Eines unserer „Hilfsmittel“ ist dabei unser neues Lernbuch, welches in den ersten Lektionen genau diese Themen aufgreift.
Natürlich ist dies keine Garantie dafür, dass jeder Fahrschüler auf Anhieb besteht, aber mit unserem „CarCoaching“ Konzept beschreiten wir hier einen neuen Weg zum Ziel.